AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kuisle, Giglberger GbR

Entsorgungsfachbetrieb „Die Profi-Entsorger . saugen . spülen . reinigen“

1. Allgemeines

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich festzuhalten. Die Schriftformerfordernis gilt auch für nachträgliche Änderungen des Vertrages.

1.3 Für alle Leistungen und Lieferungen gelten die jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen, unsere dortigen speziellen Geschäftsbedingungen sowie nachrangig und ergänzend die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten  gegenüber Privatpersonen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebot – Vertragsschluss

2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen annehmen.

2.2 Zur rechtsverbindlichen Annahme ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich, es sein denn, wir haben mit der Erbringung der Leistung bereits begonnen z.B. bei einem Notfalleinsatz.

2.2 Soweit wir ein Angebot abgeben, ist dieses freibleibend, d.h. widerruflich bis zur Annahme, soweit sich aus dem Angebot nicht etwas anderes ergibt.

2.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, vertragliche Ansprüche, Forderungen oder Gestaltungsrechte gegen uns an Dritte abzutreten, es sei denn, wir hätten dem schriftlich zugestimmt.

2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen und insbesondere Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Angebotspreise basieren auf den zur Zeit der Angebotserstellung gültigen Lohn-, Material- und Transportkosten. Wir behalten uns bei langfristigen Verträgen das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Die Preisänderung beträgt ggf. jedoch nicht mehr als 5% des vereinbarten Preises.

3.2 Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4 Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sind in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsmäßigen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Abschlagsrechnung zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen auf Abschlagszahlung oder einer sonstigen Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber nicht nach oder liegen Umstände vor, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt alle unsere Forderungen zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch  offen stehenden Leistungen Vorrauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder den Vertrag mit dem Auftraggeber zu kündigen. Die bisherigen Leistungen sind nach Vertragspreisen abzurechnen. Unabhängig hiervon haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB: Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Insbesondere steht uns das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen zu; zu deren Voraussetzungen und Höhe siehe Ziffer 3.5 dieser Bedingungen. Mit gleicher Rechtsfolge sind wir alternativ berechtigt die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.

3.5 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Schlussrechnungen nach Zugang ohne jeglichen Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts können wir Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt unbenommen, ebenso wie der Nachweis durch den Besteller, dass der Wittmann GmbH kein oder ein geringer Schaden durch den Zahlungsverzug entstanden ist.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Ausführung

4.1 Die Hinzuziehung/Beauftragung anderer Unternehmen zur Ausführung der übernommenen Leistung ist – auch wenn es sich um Lieferungen/Leistungen handelt, auf die unser Betrieb eingerichtet ist – grundsätzlich zulässig.

4.2 Der Beginnder von uns angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit oder Arbeitsaufnahme setzt die Abklärung aller Fragen voraus. Er liegt nicht vor dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller. Soweit der Besteller zu Mitwirkungshandlungen verpflichtet ist, beginnt die Frist erst mit der Vornahme der Handlung durch den Besteller. Dies gilt insbesondere für den Nachweis durch den Besteller, dass sämtliche notwendigen Vorarbeiten anderer Beteiligter erbracht worden sind.

4.3 Die Liefer-/Ausführungsfristen sind unter der Voraussetzung eines normalen Produktionsbetriebes festgesetzt. Bei Ereignissen höherer Gewalt bei uns oder unserem Subunternehmer verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers diesbezüglich ist ausgeschlossen.

4.4 Bleibt der Auftraggeber mehr als 4 Wochen mit der Mitteilung im Rückstand, dass die Arbeiten aufgenommen werden können, oder wird der vereinbarte feste Zeitpunkt um mehr als 4 Wochen überschritten, so sind wir nach Nachfristsetzung berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder auf Erfüllung zu klagen. Verlangen wir Schadenersatz, sind wir berechtigt, ohne Nachweis 5% des Angebotspreises als entgangenen Gewinn zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten, ebenso wie dem Besteller der Nachweis, dass uns kein oder ein viel geringer Schaden entstanden ist.

5. Mängelhaftung und Schadenersatzpflicht

5.1 Wir haften ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware bzw. der vertraglich definierten Leistung. Die Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit, insbesondere Funktionsfähigkeit und Eignung, sowie Haltbarkeit / Beständigkeit der Ware/Leistung sind damit nicht verbunden. Mündlich abgegebene Garantieerklärungen sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

5.2 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erbringung der Leistung, grundsätzlich schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängel verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung, längstens aber auf sechs Monate nach Leistungserbringung. In beiden Fällen verjähren, soweit nicht anders vereinbart ist, alle Mängelansprüche 12 Monate nach Leistungserbringung. Bei längeren gesetzlichen Verjährungsfristen, die zwingend vorgeschrieben sind, gelten diese.

5.3 Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, kostenlosen Ersatzleistung oder Gutschrift des Minderwertes verpflichtet. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rücktritt vom jeweiligen Einzelauftrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; das vertragliche oder/und gesetzliche Kündigungsrecht eines etwaigen Dauerschuldverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Eigenmächtige Nachbesserung und/oder unsachgemäße Behandlung der zur Verfügung gestellten Behältnisse haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.

5.4 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber würde nach Ziffer 6. haften.

5.5 Ansprüche gemäß §478, 479 BGB bestehen nur im gesetzlichen Umfang unter der Voraussetzung, dass der Rückgriff selbst berechtigt und nicht wegen einer unabhängig von uns vereinbarten Kulanzregelung in Anspruch genommen wurde. Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Rücktrittsberechtigte eigene Pflichten insbesondere die zu 5.2, nicht berücksichtigt hat.

5.6 Für Rechtsmängel gilt Ziffer 6. entsprechend.

6. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

6.1 Sämtliche Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche gegenüber uns, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Leistungsbedingungen nicht geregelt sind, sind für uns verpflichtend, soweit unseren Organen, leitenden Angestellten, Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann oder Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt wird. Unberührt hiervon bleibt die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wir haften diesbezüglich jedoch nur für den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, sofern nicht ein Fall des Satzes 1. vorliegt. Diese Regelung rührt die gesetzlichen Vorschriften der Beweislast nicht, soweit sie den Auftraggeber diesbezüglich benachrichtigen würden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Beschaffenheitsgarantie, soweit diese nach Ziffer 5. eintritt, bleiben unberührt.

7. Gerichtsstand - Erfüllungsort

7.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz des Auftragnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD verlegt oder, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Wir verweisen auch auf unsere Leistungsbedingungen der Auftrags-/und Leistungsbestätigung. Die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die besonderen Geschäftsbedingungen.

Stand Januar 2024

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